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Ein unseres Erachtens ein typischer Fall, in dem "getrennte" Großeltern über Amtsgericht und OLG um ein angemessenes Umgangsrecht mit ihrem 3-jährigen Enkelkind kämpfen. Die sorgeberechtigte Schwiegertochter lehnt dies ab.

Leider erfolglos. Argumente des OLG unter anderem: "Eine weitere Belastung (?) des Kindes ... durch Einstellen auf weitere Betreuungspersonen - also auf die Großeltern - liegt nicht im Kindesinteresse. Es bringt zusätzliche Unruhe."

Trifft das wohl auch auf die Großeltern der Gegenseite zu? Und wie verkraften denn ohne Schaden Hunderttausende "normale" Enkel den Umgang mit ihren Großeltern?

 

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