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Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel/München weist uns auf ein interessantes und gerade auch für Großeltern wichtiges Urteil des Oberlandersgerichts Köln vom 04.06.2004 hin.


Darüber hinaus erscheint uns dieses Urteil auch wichtig für die Diskussion um das sog. Kindeswohl.

In dem Urteil heißt es u. a. weiter:

"...Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, so insbesondere auch mit den Großeltern..."

Dieses Urteil haben wir mit freundlicher Genehmigung des OLG Köln auch für Sie als PDF-Datei aufbereitet.