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Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

„Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine andere gerichtliche Auseinandersetzung von Gefühlen geprägt.“

„Diese emotionalen Konflikte lassen sich nicht durch ein Gericht aus der Welt schaffen – sie haben aber einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf eines Verfahrens und die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung. Mit unserer Reform wollen wir daher weitere Mittel zur Verfügung stellen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Dazu sollen vor allem Konflikt vermeidende und Konflikt lösende Elemente im Verfahren gestärkt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Berlin, 15. Februar 2006

Ein Durchbruch?

Wir meinen: Sicherlich ein sehr großer und erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Für uns ganz besonders interessant und erfreulich ist der Abschnitt "2. Kindschaftssachen" der oben genannten Pressemitteilung. Das "Cochemer Modell" (= Cochemer Praxis) jetzt an höchster Stelle akzeptiert?