Das BJM hat in einem Schreiben von Dezember 2014 allgemeine Hinweise zu familiengerichtlichen Verfahren mitgeteilt, die für uns Großeltern vor Amtsgerichten interessant sind, da man sich bekanntlich nicht durch einen Fachnwalt für Familienrecht vertreten lassen muss.
Es sind dieses u.a. die Aussagen zu „streitschlichtenden Elementen“ des Umgangsrechts aus dem Jahr 2012 für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung. Aber auch, dass Großeltern einen Anspruch auf „rechtliches Gehör“ haben, wenn ihnen zum Verhandlungbeginn -leider üblich- seitenweise vom Jugendamt/Verfahrensbeistand Stellungnahmen vorgelegt werden, die sie ad hoc nicht zur Kenntnis nehmen können.
Das Familiengericht kann gegenüber den Kindeseltern auch anordnen, dass sie an einer Beratung teilnehmen. Großeltern haben zudem das Recht, einen Verfahrensbeistand für die Kinder vorzuschlagen. Wir Großeltern müssen unsere Rechte -mit oder ohne Anwalt- einfordern!
Das komplette Schreiben finden Sie unten.