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Wir haben einige Urteile von Oberlandesgerichten/Kammergerichten zum Umgangsrecht für Großeltern zusammengefaßt.

Haupttenor der Urteile ist u.a., dass Spannungen zwischen den Kindeseltern und den Großeltern kein Grund sein kann, ein Umgangsrecht zu verweigern! Was anderes ist es aber, wenn im Einzelfall ein erheblicher Streitfall gegeben ist. Nach der Wohlverhaltensklausel des BGB sind Eltern und Kinder verpflichtet, sich wechselseitig zu unterstützen, zu helfen und sich vorbildhaft gegenüber ihren Kindern/Enkelkindern einzulassen! Diese BGB-Regel ist wenig bekannt.