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Die „Ruhr-Nachrichten.de“ haben einen Beschluss zum Umgangsrecht von Großeltern mit ihrem Enkelkind veröffentlicht, wonach sie während der Herbst-Schulferien ihrer Enkelin eine ganze Woche am Stück gemeinsam verbringen dürfen

(Beschluß des OLG Brandenburg vom 21.1.14 unter Az: 1o F 159/ /13). Die Kindesmutter wollte dieses nicht. Wir meinen, dass der Richter den Rahmen § 1685 Abs.1 BGB im Sinne des Gesetzgebers ausgelegt hat.

Umgangsrechtsbeschluss für Großeltern durch das OLG Brandenburg


Ein Großelternpaar hatte an jedem ersten Wochenende einen Umgang mit der Enkeltochter erreicht und wollte in den Herbstferien eine Woche am Stück gemeinsam mit ihr verbringen. Die Kindesmutter, die von ihrem Mann getrennt ist, wollte dieses nicht. Das OLG stellte fest, dass Großeltern ein Recht auf den Umgang haben. Zum Kindewohl würde es gehören, dass das Kind Umgang mit solchen Personen hat, zu denen es Bindungen besitzt. Durch Beschluß (Az: 10 F 159/13) wurde festgelegt, dass die Großeltern in den Herbstferien eines jeden Jahres die erste Woche gemeinsam mit der Enkelin verbringen dürfen.