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Einsetzung der Kinderkommission als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auf Beschluss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (AfFSFJ) des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 wurde die Kinderkommission in der 17. Wahlperiode erneut als Unterausschuss gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eingesetzt. Damit wird eine bis in die 11. Wahlperiode zurückgehende Tradition fortgesetzt. Mit Beschlüssen des Ältestenrates vom 21. April und 5. Mai 1988 war die Kinderkommission als „Institution sui generis“ eingesetzt worden. Seit der 12. Wahlperiode hat die Kinderkommission den Status eines Unterausschusses, zunächst als gemeinsamer Unterausschuss der Ausschüsse für Familie und Senioren sowie für Frauen und Jugend und ab der 13. Wahlperiode als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Über die Arbeit und Ergebnisse dieser Kinderkommission wird in Einzelprotokollen und auch in Zwischenberichten (siehe Webseite Bundestag) eingehend berichtet.

 

Jetzt - etwa gegen Oktober 2011 - erreichte uns (Rita Boegershausen, Gerlinde Christ) eine Einladung der vorgenannten Kommission, am 09.11.2011 als Sachverständige an einem Expertengespräch teilzunehmen. Zuvor waren an verschiedenen Tagen bereits zahlreiche weitere Experten eingeladen und gehört worden, z. B. Herr Familienrichter Jürgen Rudolph sowie die uns auch bekannte Frau Prof. Dr. Sabine Walper.

 

Nach den Eindrücken von Fr. Boegershausen und Fr. Christ ist der gemeinsam erarbeitete Wortbeitrag sehr positiv aufgenommen worden als wertvoller Beitrag zur Problematik von Grosseltern in strittigen Trennungsfällen.