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Mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder,
wollen die vereinten Nationen(VN) die Kinderrechte international weiter stärken.
Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens wurde im 3 Zusatzprotokoll zur (VN)
Kinderrechtskonvention vereinbart, das am 14. April 2014 in Kraft trat.

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