Die Parteien des Deutschen Bundestages diskutieren wieder einmal darüber, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dabei gehen den Grünen, Linken und den Kinderschutzverbänden der jetzt eingebrachte Gesetzesentwurf der Union und der SPD nicht weit genug. „Enttäuschend schwach“, bilanzieren sowohl namenhafte Rechts- und Erziehungswissenschaftler als auch Verbände in ihren Kommentaren.
Die Parteien des Deutschen Bundestages diskutieren wieder einmal darüber, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dabei gehen den Grünen, Linken und den Kinderschutzverbänden der jetzt eingebrachte Gesetzesentwurf der Union und der SPD nicht weit genug. „Enttäuschend schwach“, bilanzieren sowohl namenhafte Rechts- und Erziehungswissenschaftler als auch Verbände in ihren Kommentaren.
Die Union und die SPD haben sich dahingehend geeinigt, dass der Art. 6 im Grundgesetz ergänzt werden soll, der bislang die Elternrechte beschreibt und die Familie schützt.
Er soll nun folgendermaßen lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
„Was uns vorgelegt wurde, ist „unzureichend“, betont das Aktionsbündnis Kinderrechte. Anstelle einer „angemessenen“ wäre eine „vorrangige“ Berücksichtigung des Kindeswohls im Gesetzestext notwendig. Weiter heißt es da:
„Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn sie auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.“
Besonders die Kinderschutzverbände sind enttäuscht. Der Text bleibe hinter der UNKinderrechtskonvention zurück, die Deutschland bereits in den 90er-Jahren ratifiziert habe.
Trotzdem besteht die Hoffnung, dass die explizite Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung zu einem Umdenken in den Behörden, in der Justiz und in den Jugendämtern führt. Diese tun sich nämlich nach wie vor noch schwer, Kinder bei Entscheidungen zu beteiligen, auch wenn dies gesetzlich eigentlich längst vorgesehen ist. Kindern müssen hier mehr Beteiligungs- und Mitspracherechte eingeräumt werden.
Kommt das Recht der Kinder auf Beteiligung dann tatsächlich in der Verfassung zum Ausdruck, und kann somit aktiv eingefordert werden, hoffen wir als BIGE, dass es in Zukunft davon betroffene Familienrichter oder Behördenmitarbeiter ernst nehmen und zum Wohle der Kinder, ihrer Eltern und Großeltern umsetzen.