P: Kommen wir zu einem anderen Thema: In letzter Zeit häufen sich die Forderungen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
JR: Ich halte das für eine falsche Debatte.
Zunächst einmal sind Kinder keine gesellschaftliche Gruppe.
Vielmehr handelt es sich um eine Lebensphase. Man müsste also richtigerweise von „Menschen in ihrer Kindheit“ sprechen.
Ein Zitat von einem Interview mit Herrn Rudolph (2013)
Die Frage lautet also:
Wie gehen wir mit uns in der Kindheit um?
Menschen in ihrer Kindheit verdienen ebenso unseren Respekt wie alte Menschen, demente Menschen etc.
Die Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen entlarvt letztlich nur, dass wir dies nicht haben.
Es ist entwürdigend, Kinderschutz und Tierschutz gleichwertig im Grundgesetz zu verankern. Beim Tierschutz ist das durchaus gerechtfertigt.
„Schutz“ ist etwas anderes als „Respekt“.
Die Menschenwürde steht bereits im Grundgesetz.
In den Verfassungen der Länder mit langer demokratischer Tradition finden Sie das übrigens nicht.
Wir mussten den Satz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen, weil diese Würde in Deutschland zuvor antastbar war.
Gesendet: Fr. Boegershausen