Wir sind die BIGE
Wir sind die BIGE / BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN
von Trennung und Scheidung betroffener Kinder.
Wir setzen uns für die Rechte von Großeltern und Enkelkindern ein.
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage
Sozusagen als "Pioniere" sind wir bereits 1997 mit unseren Anliegen aktiv geworden. Diese Aktivitäten führten in 2002 zur Gründung der heutigen bundesweiten Grosselterninitiative. Es ist dabei immer unser Ziel geblieben, individuelles Handeln für die Rechte und die Zukunft unserer Enkel wirkungsvoll zu bündeln.
Mehr als 150.000 Kinder in Deutschland verlieren jährlich den Kontakt zu einem Elternteil und zu ihren ausgegrenzten Großeltern. Dieser Kontaktabbruch führt zu Entfremdung, dann zu Misstrauen und schließlich zu einem Feindbild.
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Eine kurze Präsentation zur BIGE (einfach auf das Bild klicken) |
Wir setzen uns dafür ein, die Beziehungen zwischen den Kindern, ihren Eltern und Großeltern auch nach Trennung, Scheidung und anderen Familienkonflikten nicht abbrechen zu lassen.
"Familiäre Vertreibungen - egal wen sie treffen - sind nicht weniger aggressiv als Vertreibungen im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen. Kinder an Vertreibungen zu beteiligen, ist im hohem Maße aggressiv. Es ist eine besondere Weise, die Kinder zu missbrauchen"*
*Gerhard Amendt, ehemals Professor für Soziologie und Direktor des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen, veröffentlichte in seinem Buch "Scheidungsväter" die Erfahrungen von über 3.600 Scheidungsvätern.
Ohne Streit ein unbeschwertes Leben für unsere Enkelkinder. Das ist unser Ziel.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Unsere Einladung beim Bundespräsidenten am 30. August 2019 im Schloß Belvue - "Überregionales - Presse / Medien".
Kinderrechte ins Grundgesetz
Die Parteien des Deutschen Bundestages diskutieren wieder einmal darüber, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dabei gehen den Grünen, Linken und den Kinderschutzverbänden der jetzt eingebrachte Gesetzesentwurf der Union und der SPD nicht weit genug. „Enttäuschend schwach“, bilanzieren sowohl namenhafte Rechts- und Erziehungswissenschaftler als auch Verbände in ihren Kommentaren.
Die Union und die SPD haben sich dahingehend geeinigt, dass der Art. 6 im Grundgesetz ergänzt werden soll, der bislang die Elternrechte beschreibt und die Familie schützt.
Er soll nun folgendermaßen lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
„Was uns vorgelegt wurde, ist „unzureichend“, betont das Aktionsbündnis Kinderrechte. Anstelle einer „angemessenen“ wäre eine „vorrangige“ Berücksichtigung des Kindeswohls im Gesetzestext notwendig. Weiter heißt es da:
„Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn sie auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.“
Besonders die Kinderschutzverbände sind enttäuscht. Der Text bleibe hinter der UNKinderrechtskonvention zurück, die Deutschland bereits in den 90er-Jahren ratifiziert habe.
Trotzdem besteht die Hoffnung, dass die explizite Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung zu einem Umdenken in den Behörden, in der Justiz und in den Jugendämtern führt. Diese tun sich nämlich nach wie vor noch schwer, Kinder bei Entscheidungen zu beteiligen, auch wenn dies gesetzlich eigentlich längst vorgesehen ist. Kindern müssen hier mehr Beteiligungs- und Mitspracherechte eingeräumt werden.
Kommt das Recht der Kinder auf Beteiligung dann tatsächlich in der Verfassung zum Ausdruck, und kann somit aktiv eingefordert werden, hoffen wir als BIGE, dass es in Zukunft davon betroffene Familienrichter oder Behördenmitarbeiter ernst nehmen und zum Wohle der Kinder, ihrer Eltern und Großeltern umsetzen.
2013 Interview mit Herrn Rudolph
ZITAT:
P: Kommen wir zu einem anderen Thema: In letzter Zeit häufen sich die Forderungen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
JR: Ich halte das für eine falsche Debatte.
Zunächst einmal sind Kinder keine gesellschaftliche Gruppe.
Vielmehr handelt es sich um eine Lebensphase. Man müsste also richtigerweise von „Menschen in ihrer Kindheit“ sprechen.
Die Frage lautet also:
Wie gehen wir mit uns in der Kindheit um?
Menschen in ihrer Kindheit verdienen ebenso unseren Respekt wie alte Menschen, demente Menschen etc.
Die Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen entlarvt letztlich nur, dass wir dies nicht haben.
Es ist entwürdigend, Kinderschutz und Tierschutz gleichwertig im Grundgesetz zu verankern. Beim Tierschutz ist das durchaus gerechtfertigt.
„Schutz“ ist etwas anderes als „Respekt“.
Die Menschenwürde steht bereits im Grundgesetz.
In den Verfassungen der Länder mit langer demokratischer Tradition finden Sie das übrigens nicht.
Wir mussten den Satz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen, weil diese Würde in Deutschland zuvor antastbar war.
Gesendet: Fr. Boegershausen
Buchempfehlung
Erfahrungen – Die Trennung vom Enkelkind
16 Briefe, Zitate und Literaturhinweise
„......im Dezember 1997 berichtete der Radiosender WDR 2 über ein Vätertreffen in Düsseldorf. Es trafen sich erstaunlich viele betroffene Väter, denen ebenfalls insbesondere von Behörden mitgeteilt wurde, ihre Lebenssituation sei ein Einzelfall, eine hoch konflikthafte Trennung oder Scheidung und so etwas käme in anderen Familien kaum vor.
Die hohe Zahl der Betroffenen machte deutlich, dass ihre Lebenssituation kein Einzelfall war, denn es waren viele Einzelfälle zusammengekommen.
Am Ende dieses Treffens vereinbarten die anwesenden Großeltern spontan sich gegenseitig zu unterstützen und weitere Treffen zu organisieren.
Eine Lawine wurde losgetreten, als die betroffenen Großeltern sich an die Öffentlichkeit wandten. Am 9. März 2002 wurde mit großer Motivation und uneigennützigem Engagement zahlreicher Großeltern die BUNDESINITIATIVE GROSSELTERN (BIGE) in Frankfurt am Main aus der Taufe gehoben. ....“
Für ihr Engagement erhielten die BIGE-Gründerinnen Rita Boegershausen und Gerlinde Christ die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Im Andenken an die verstorbene Gerlinde Christ – sie gab den Anstoß zu diesem Buch – wählten Erika Bierganns und Rita Boegershausen 16 Briefe von Großeltern/Eltern aus. Die authentischen Briefe (die Namen wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert) schildern die Lebensschicksale der Betroffenen.
Die Briefe berichten eingehend über die emotionale Belastung der Großeltern und das Instrumentalisieren der Kinder im Trennungsfall durch Elternteile. In „Erfahrungen“ wird deutlich, dass Kinder oft das Mittel zum Zweck in einer Trennungssituation werden. Familienbande werden gekappt und das Enkelkind eines Teils seiner Identität beraubt. Die Großeltern versuchten alles, um einige wenige unbeschwerte Stunden mit ihren Enkelkindern, sowie um einen natürlichen Umgang miteinander zu erreichen. Die Briefe machen auf ein tabuisiertes Thema aufmerksam. Die Inhalte gehen unter die Haut und geben doch auch Hoffnung.
„Erfahrungen“ erschienen im Selbstverlag Rita Boegershausen
ISBN: 978-3-00-066089-4
180 Seiten im Großdruck
1. Ausgabe August 2020
kann ab sofort bei
Rita Boegershausen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder der einszweidrei Werbeagentur GmbH, Stefanie Blum Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
zum UVP 15,- Euro inkl. Bücherversand bestellt werden.
Mit dem Kauf dieses Buches unterstützen Sie den Essener Raum_58, die Notschlafstelle für aus- und/oder rausgeschmissene Jugendliche und junge Erwachsene.
Zitate einer Großmutter, die wie sie selbst sagte, „aus dem Herzen geschrieben sind“, als Reaktion auf unser Buch:
Ein Lebenswerk zum Wohle unserer Scheidungs- und Trennungskinder wurde mit viel Fleiß, Mühe und Selbstlosigkeit zusammen getragen.
Das Buch ist die Arbeit von über zwei Jahrzehnten Einsatz für die Rechte unserer Kinder und Enkelkinder.
Alle Mitstreiter haben einen schweren Stein ins Rollen gebracht und ihn bewegt.
Er wird weiter in Bewegung gehalten.
Ja, was hat uns allen der Kampf um unsere Enkelkinder gebracht, gleich welches Resultat erzielt wurde. Wir haben nicht untätig hingenommen, sondern um die Rechte gekämpft. Unsere Trennungs-Enkelkinder können – wenn sie wollen – stolz auf ihre Großeltern sein. Sie finden viele Spuren der Liebe. Und diese Liebe und unseren Einsatz nimmt uns niemand ab.
Meine Vision wäre, das alle angehenden Jugendamt Mitarbeiter und alle in Ausbildung befindlichen Familienrichter über dieses Buch eine Stütze erhielten. Das wäre ein Meilenstein zu KINDESWOHL.
Vielleicht ist dies eines Tages keine Vision mehr, sondern …………..
Die im Hintergrund tätigen Ehemänner möchten wir auch ein Danke sagen, die vielleicht doch, durch den vielen Einsatz ihrer Frauen, etwas zu kurz gekommen sind!
10 Jahre BIGE – Euskirchen
Internet: www.grosselterninitiative.de E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es ist uns eine Ehre, diese wunderbare Aufgabe im Sinne der betroffenen Großeltern fortzuführen. Wir danken für das Vertrauen, was besonders das Ehepaar Boegershausen und das Ehepaar Christ in uns setzen. Allen die Pionierarbeit geleistet haben vom Norden bis zum Süden unserer Republik, erweisen wir unsere große Anerkennung.
Der Vorstand der Bige
Im Mai 2014
Ältere Beiträge finden Sie auf unserer alten Internetpräsens www.grosseltern-initiative.de
Die BIGE ist als steuerbegünstigte und gemeinnützige Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt. Unsererseits besteht keinerlei Mitgliedschaft. Wir sind absolut unabhängig.
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Kreissparkasse Euskirchen